SCHAFFEN UND GROSSES ERREICHEN.

BETRIEBLICHE
MIT
BESTIMMUNG

Betriebsrat der HWW GmbH sowie der Lebenshilfe Heidenheim e.V.

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten der HWW GmbH sowie der Lebenshilfe Heidenheim e.V. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Grundgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist, den  Betriebsrat an betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen. Die Amtszeit des Betriebsrates beträgt 4 Jahre. Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.

Im April 2022 wurde der Betriebsrat neu gewählt und besteht aus 9 Mitgliedern.

Kontakt

WMVO

WMVO bedeutet: Werkstätten•Mitwirkungs•Verordnung.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt die Werkstätten•Mitwirkungs•Verordnung, abgekürzt WMVO.
In der WMVO stehen die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter*innen in den Werkstätten.

Mit•wirkung und Mit•bestimmung:
Was ist der Unterschied?

Mit·wirkung bedeutet:

Der Werkstatt•rat kann seine Meinung sagen.
Die Werkstatt•leitung hört dem Werkstatt·rat zu.
Danach entscheidet die Werkstatt·leitung allein.

Mit·bestimmung bedeutet:

Die Werkstatt·Leitung und der Werkstatt·rat
entscheiden gemeinsam.
Die Werkstatt·leitung darf nicht allein entscheiden.
Mitbestimmung beim Werkstatt·rat ist neu.

MIT•BESTIMMUNG
UND
MIT•WIRKUNG

Werkstatt·rat der HWW GmbH

Der Werkstatt·rat ist die gewählte Vertretung der Mit·arbeiter*innen im Arbeits·bereich der Werkstätten der HWW GmbH.

Der Werkstatt·rat wurde am 26.11.2021 neu gewählt.

Der Werkstatt·rat der Werkstätten der HWW GmbH besteht aus 5 Personen.

Die regelmäßige Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Kontakt:

FRAUEN•
BEAUFTRAGTE

Frauen·beautragte

In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden seit 2017 Frauen·Beaftragte gewählt.

Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Frauen·beauftragten vom Werkstatt·Rat?

Frauen·beauftragte setzen sich für alle weiblichen Mitarbeiterinnen ein.
Der Werkstatt·rat setzt sich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Was sind Frauen·beauftragte eigentlich?

Frauen·beauftragte sind Frauen mit Behinderung.
Sie arbeiten als Mitarbeiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Frauen·beauftragte setzen sich für Rechte von Frauen in der Werkstatt ein.

Diese Aufgaben hat die Frauen·beauftragte.

Die Frauen·beauftragte setzt sich für die Frauen ein.
Sie macht sich stark für ihre Kolleginnen.
Dazu gehören diese 3 Aufgaben:

 

  1. Gleichstellung von Frauen und Männern
    Das heißt: Die Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie die Männer.
  2. Arbeit und eine Familie haben
    sollen zusammen möglich sein.
    Das heißt: Arbeits·Zeiten und Familie sollen gut zusammen passen.
  3. Schutz vor Gewalt
    Es soll keine Gewalt gegen Frauen geben.
    ■ Keine körperliche Gewalt
    ■ Keine sexuelle Gewalt
    ■ Keine seelische Gewalt

KONTAKT

FRAUEN•
BEAUFTRAGTE

Kontakt zu den Frauen·beauftragten

Die Frauen im Arbeits·bereich der Werkstätten der HWW GmbH haben am 26.11.2021 zwei Frauen mit gleicher Stimmenanzahl gewählt. Beide Frauen sind jetzt Frauen·beauftragte und vertreten sich gegenseitig.

mit gleicher Stimmenzahl gewählt. Beide vertreten sich gegenseitig.

Kontakt: