SCHAFFEN MACHT SPASS.

BTHG

Grund•sicherung – Kosten der Unterkunft

Seit 01.01.2020 wird das Netto-Prinzio angewandt.
Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind nach Grund•sicherungs- und Eingliederungs•leistungen getrennt.

Die Grund•sicherungs•leistungen werden vom Leistungs•träger direkt an die leistungs•berechtigten Menschen mit Behinderung überwiesen. In den stationären Wohn•angeboten ist die Grund•sicherung für die Kosten der Unterkunft einzusetzen:

Zahlung wofür? Wo ist die Zahlung geregelt? Für welches Konto ist die Zahlung?
„Miete“
Überlassung von Wohnraum und Gemeinschaftsflächen
Vertrag Nr. 1
Überlassung von Wohnraum und Gemeinschaftsflächen
HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE21 6325 0030 0046 0078 47
BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Unterkunftskosten für Name, Vorname

 

Verpflegung, Hauswirtschaftsmittel
Vertrag Nr. 6
Lebensmittel, Hauswirtschaftsmittel.
HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE21 6325 0030 0046 0078 47
BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Verpflegung für Name, Vorname
Verwahrgeld
Früher:
Taschengeld, Kleidergeld
Vertrag Nr. 12 Sonstige Leistungen
Falls Sie eine Verwahrgeldverwaltung wünschen, füllen Sie bitte die
Anlage 08 Vereinbarung zur Verwahrgeldverwaltung aus.
HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE73 6325 0030 0046 0056 50
BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Verwahrgeld für Name, Vorname
Mehrbedarf
Merkzeichen „G“
Personen mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis erhalten im Einzelfall einen Mehrbedarf nach
§ 30 SGB XII.
Der Betrag ist an die HWW GmbH zu übertragen.
Wird von der HWW GmbH in Rechnung gestellt.

MITTAG•ESSEN
IN DER
WERK•STATT

BEDARFS
ERMITTLUNG
DIALOG AUF
AUGENHÖHE

Bedarfs∙ermittlung BEI_BW

Das Verfahren vom Bedarf zur Leistung ist die sogenannte Gesamt- oder Teilhabe∙planung.

Ein wichtiger erster Schritt darin ist die Ermittlung des Bedarfs, die in einem Dialog auf Augen∙höhe zwischen der Fachkraft des Trägers der Eingliederungs∙hilfe und dem Menschen mit Behinderung erfolgt.

Das Bundes∙teil∙habe∙gesetz (BTHG) schreibt dafür systematische Arbeits∙prozesse und standardisierte Arbeits∙mittel vor – die sogenannten Instrumente der Bedarfs∙ermittlung (BEI_BW).

Weitere Erläuterungen des Ministeriums für Soziales und Integration zum BEI_BW finden Sie unter dem Link

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/bedarfsermittlung/

Außerdem finden Sie dort zur Vorbereitung auf die Bedarfs∙ermittlung ausfüllbare Formulare, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige als „Notizzettel“ zur Vorbereitung auf den Termin zur Bedarfs∙ermittlung nutzen können.

Das Sozial•ministerium hat die Erläuterungen nicht in leichter Sprache geschrieben.