SCHAFFEN MACHT SPASS.
BTHG
Grund•sicherung – Kosten der Unterkunft
Seit 01.01.2020 wird das Netto-Prinzio angewandt.
Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind nach Grund•sicherungs- und Eingliederungs•leistungen getrennt.
Die Grund•sicherungs•leistungen werden vom Leistungs•träger direkt an die leistungs•berechtigten Menschen mit Behinderung überwiesen. In den stationären Wohn•angeboten ist die Grund•sicherung für die Kosten der Unterkunft einzusetzen:
Zahlung wofür? | Wo ist die Zahlung geregelt? | Für welches Konto ist die Zahlung? |
„Miete“
Überlassung von Wohnraum und Gemeinschaftsflächen
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Vertrag Nr. 1 Überlassung von Wohnraum und Gemeinschaftsflächen |
HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE21 6325 0030 0046 0078 47 BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Unterkunftskosten für Name, Vorname
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Verpflegung, Hauswirtschaftsmittel
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Vertrag Nr. 6
Lebensmittel, Hauswirtschaftsmittel.
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HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE21 6325 0030 0046 0078 47 BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Verpflegung für Name, Vorname
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Verwahrgeld
Früher:
Taschengeld, Kleidergeld
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Vertrag Nr. 12 Sonstige Leistungen
Falls Sie eine Verwahrgeldverwaltung wünschen, füllen Sie bitte die
Anlage 08 Vereinbarung zur Verwahrgeldverwaltung aus.
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HWW GmbH, Wohnen:
Kreissparkasse Heidenheim
IBAN:
DE73 6325 0030 0046 0056 50 BIC: SOLADES1HDH
Buchungstext:
Verwahrgeld für Name, Vorname
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Mehrbedarf
Merkzeichen „G“ |
Personen mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis erhalten im Einzelfall einen Mehrbedarf nach
§ 30 SGB XII.
Der Betrag ist an die HWW GmbH zu übertragen.
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Wird von der HWW GmbH in Rechnung gestellt.
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MITTAG•ESSEN
IN DER
WERK•STATT
BEDARFS
ERMITTLUNG
DIALOG AUF
AUGENHÖHE
Bedarfs∙ermittlung BEI_BW
Das Verfahren vom Bedarf zur Leistung ist die sogenannte Gesamt- oder Teilhabe∙planung.
Ein wichtiger erster Schritt darin ist die Ermittlung des Bedarfs, die in einem Dialog auf Augen∙höhe zwischen der Fachkraft des Trägers der Eingliederungs∙hilfe und dem Menschen mit Behinderung erfolgt.
Das Bundes∙teil∙habe∙gesetz (BTHG) schreibt dafür systematische Arbeits∙prozesse und standardisierte Arbeits∙mittel vor – die sogenannten Instrumente der Bedarfs∙ermittlung (BEI_BW).
Weitere Erläuterungen des Ministeriums für Soziales und Integration zum BEI_BW finden Sie unter dem Link
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/bundesteilhabegesetz/bedarfsermittlung/
Außerdem finden Sie dort zur Vorbereitung auf die Bedarfs∙ermittlung ausfüllbare Formulare, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige als „Notizzettel“ zur Vorbereitung auf den Termin zur Bedarfs∙ermittlung nutzen können.
Das Sozial•ministerium hat die Erläuterungen nicht in leichter Sprache geschrieben.