DATENSCHUTZ-HINWEISE
Kontrolle der Testnachweise

 

Datenschutz-Hinweise „Testnachweis“

nach nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

Testnachweis – Datenschutzhinweise
Als Beschäftigte und Besucher*innen in unseren Unternehmen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang den Testnachweisen informieren.

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts sind die

Lebenshilfe Heidenheim e.V. und die
HWW GmbH, Heidenheimer gemeinnützige Werkstätten und Wohnheime
Waldstraße 5 – 7
89522 Heidenheim

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?
Wir sind nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gesetzlich verpflichtet, den Zutritt zu unserer Arbeitsstätte nur den Personen zu ermöglichen, die negativ auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) getestet sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein. Der Testnachweis ist auf Verlangen der Einrichtung vorzulegen..

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Nachweiskontrollen durchzuführen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Impfstatus ist nach Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO i.V.m. § 28b IfSG.

Wie lange werden die Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten zu COVID-19, die im Zusammenhang mit den Zutrittskontrollmaßnahmen verarbeitet werden, werden von uns spätestens am Ende des sechsten Monats nach Erhebung der Daten gelöscht.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Innerhalb des Unternehmens kommt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in Betracht, wenn dies zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Pflicht zur Auskunft besteht.

Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden von uns auf IT-Systemen des Unternehmens verarbeitet. Zugriff auf die Daten haben nur die Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Zutrittskontrollen nach § 28b IfSG sowie mit der Erstellung und Pflege eines Hygienekonzepts beauftragt sind.
Wir tragen Sorge dafür, dass die nach § 22 Abs. 2 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und eingehalten werden.

Ihre Rechte als „Betroffene“
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Datenschutzbeauftragter
Daniel Voigtländer
Zeisigweg 11
71397 Leutenbach
Tel.: 07195 / 977 2959

Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Stand: 2022-10-19